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Leistungsmessungen als Leistungs- und Verhaltenskontrolle des Arbeitnehmers?

Leistungsmessungen sind in den meisten Unternehmen gang und gäbe. Es ist jedoch Aufgabe der Betriebsräte und Arbeitnehmer, immer darauf zu achten, eine unter Aspekten der Prozess- und Qualitätsoptimierung gebotene Messung nicht zur arbeitsrechtlichen Leistungs- und Verhaltensüberwachung der Arbeitnehmer und sonstigen Beschäftigten mutieren zu lassen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel der Frankfurter Allgemeine: Die Vermessung der Mitarbeiter .

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