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Update zu 3G am Arbeitsplatz: Selbsttests unter Aufsicht beim Arbeitgeber?

Ich habe die Selbsttests unter Aufsicht in meinen gestrigen Statements zu 3G am Arbeitsplatz nicht erwähnt, weil ich sie rechtlich wie faktisch für fehleranfällig und umständlich halte, auch wenn die neue Regelung sie grundsätzlich zulässt.

Begründung:

  • Mitarbeiter: innen haben Zutritt und damit Kontakt mit anderen Mitarbeiter: innen, bevor das Testergebnis vorliegt > Erhöhung der Ansteckungsgefahr im Betrieb; Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

  • Schnelltests unter Aufsicht, die ein anerkanntes Testergebnis liefern sollen, sind aufwendig in Dokumentation und Durchführung (z.B. bzgl. Räumlichkeiten, Schulung des Personals usw. nach den entsprechenden Vorschriften)

  • Details zur Häufigkeit, Durchführung und Dokumentation sind nicht klar ersichtlich und daher rechtssichere Prozesse zu bevorzugen, da Arbeitgeber die Verantwortung für Fehler tragen müssten

  • Erfordernis vermehrter Wo-/Manpower; Kontrollen sind bereits aufwendig genug

  • Der Gesetzgeber sieht die Tests in der Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden – bei Tests im Unternehmen verschwimmt diese Trennung

  • Arbeitgeber müssen keine Selbsttests unter Aufsicht anbieten, sie können

  • Die zwei kostenlosen Selbsttests pro Woche, die Arbeitgebende zur Verfügung stellen müssen, können Arbeitnehmende trotzdem auch für den privaten Selbstcheck verwenden, z.B. am Wochenende

Der einfachste und klarste Weg führt auf dem täglichen Weg zur Arbeitsstätte daher für Mitarbeiter: innen ohne nachgewiesenen Impf- oder Genesenenstatus an der Teststation oder beim Arzt vorbei, sofern die Option Work from Home nicht in Betracht kommt.

Eine gute Übersicht zum Thema 3G am Arbeitsplatz finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

…. Und wir bleiben auch für Sie dran!


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