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Wichtige Covid-19 News zum Thema Arbeitsförderung (Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld) und Testnachweis

1. Arbeitsförderung - Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett verlängert mit der Verordnung (KugverlV) die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert.

Alle Details zu der Verordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

2. Wichtige Klarstellung des Bundesministerium für Gesundheit
Testnachweise dürfen nicht auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen und die ausnahmsweise Selbsttests unter Aufsicht erfordern Schulung, Einhaltung bestimmter Verfahren und Voraussetzungen an Räumlichkeiten sowie Dokumentation.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten und häufig gestellten Fragen zu Covid-19 Tests zusammengetragen.


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