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Wir haben für Sie das neuste Update zu der 3G Regel am Arbeitsplatz. Mit den neuen Vorschriften, die ab dem 24.11.2021 gelten, sind Arbeitgeber nicht nur verpflichtet, die 3G Regel am Arbeitsplatz umzusetzen, sondern auch zu kontrollieren. Ziel der 3G Regelung ist es, die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben einzudämmen.
Folgende Aufgaben und arbeitsrechtliche Konsequenzen bringt die neue 3G Regel am Arbeitsplatz, die zunächst bis März 2022 gelten soll, mit sich:
Arbeitgeber können die Tests und Kontrollen auch selbst oder durch datenschutzrechtlich verpflichtete Dritte durchführen lassen. Allerdings müssen die Tests zertifiziert sein und außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen. Dies ist mit hohen Kosten und viel Zeitaufwand verbunden, sodass es sinnvoll ist, sich Arbeitgeberseits auf die Kontrollen zu beschränken, jedenfalls in Betrieben bis zu einer bestimmten Größenordnung.
Es werden bereits Apps zur Erleichterung dieser 3G – Erfassungs- und Kontrollprozesse am Arbeitsplatz angeboten, die aber vorher datenschutzrechtlich abgeklärt werden sollten. Ansonsten hilft es, sich kurz mit seinen Beratern über einen für das spezifische Unternehmen funktionierenden Prozess zu unterhalten. Auch wir stehen Arbeitgebern und Betriebsräten gerne mit Ideen und konkreten Ratschlägen zur Umsetzung und Rechtslage zur Seite.
Selbstverständlich bleiben wir für Sie am Ball und informieren Sie weiter über Updates, Änderungen und alles, was zu diesem Thema in der betrieblichen Praxis wichtig ist!