Schulungen und Workshops für Betriebsräte zur mobilen Arbeit / Homeoffice
August 2021
Inhouse – Online – Mixed- Formate
Passgenau in jedem Format - teilen Sie uns mit - welches Format Sie möchten!
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist mit Wirkung zum 18.06.2021 in Kraft getreten. Es bringt den Betriebsräten unter anderem erweiterte Mitbestimmungsrechte zum Thema mobiles Arbeiten und Homeoffice.
Außerdem darf man gespannt sein, wie sich die Gesetzeslage zu dem diesbezüglichen Pflichten der Arbeitgeber entwickelt.
Vieles dazu steht aber jetzt schon fest, sodass Betriebsräte Konzepte und Inhalte für Betriebsvereinbarungen entwickeln können. Dabei sind auch die nicht neuen Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Digitalisierung, Zeiterfassung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Beschäftigtendatenschutz entsprechend zu berücksichtigen.
Es wird also Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Nicht alle Arbeitgeber gehen diese Themen proaktiv an, sodass die Betriebsräte im Zweifel die Initiative ergreifen sollten!
Ihre Vorteile auf einen Blick
In unseren Schulungen und Workshops liefern wir Ihnen den theoretischen Unterbau und helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Kollegen passenden Lösungen zu entwickeln.
Sie bekommen erprobte Handlungstipps, die sie garantiert selbst umsetzen können. Dabei nehmen wir uns auch die Zeit, auf die individuellen Hürden im Betrieb einzugehen und finden gemeinsam Praxislösungen dafür.
Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn nach der Schulung doch noch Fragen offen sind oder ungeahnte Schwierigkeiten dazukommen.
Sie bekommen Sicherheit und Selbstbewusstsein im Umgang mit den vorgenannten Themen, um später auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Nicht nur theoretisches Wissen: Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für Ihre konkrete Situation im Unternehmen.
Bis zum Ziel für Sie da: Auch nach der Schulung stehen wir Ihnen bei Fragen oder Hürden bei der Umsetzung zur Verfügung.
Sie können zwischen Inhouse-Schulung, Live-Webinar und aufgezeichnetem Online-Seminar wählen.
Betriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat - Sie können darauf vertrauen, dass keine Fremden an den Schulungen teilnehmen. So können wir uns ganz auf Ihre Besonderheiten konzentrieren.
Alle Schulungen erfüllen die Voraussetzungen der Freistellungs- und Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gemäß §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Termine sind begrenzt. Für weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten schreiben Sie uns unter welcome@draxinger-law.de
Der nächste Schritt!
Sie interessieren sich für eine BR-Schulung? Schreiben Sie uns – gern auch schon mit Ihren Terminwünschen, die wir für Sie reservieren.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot. Selbstverständlich können Sie auf die anwaltliche Verschwiegenheit während der gesamten Kommunikation vertrauen.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen passende Vorlagen für einen Betriebsratsbeschluss und die Bestätigung durch den Arbeitgeber.
Sie schicken uns alles unterschrieben zurück und Ihr Termin ist fest gebucht.