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Schulungen für Betriebsräte zur Arbeitszeit und Kurzarbeit

So vermeiden Betriebsräte fatale Fehler bei den Mitbestimmungsrechten zur Arbeitszeit und Kurzarbeit

Eines der wichtigsten Themen in der Betriebsratsarbeit ist die Mitbestimmung zu Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit - und ganz aktuell: Kurzarbeit. Betriebsräte wissen zwar häufig, dass sie Rechte haben. Aber leider wissen sie nicht, welche und vor allem nicht, wie sie diese gezielt einsetzen und auch durchsetzen. Wir zeigen Betriebsräten, wie sie diese wichtige Chance der Mitbestimmung nutzen.

Gemeinsam finden wir Praxislösungen

In unseren Schulungen für Betriebsräte zum Thema Arbeitszeit bekommen Betriebsräte erprobte Handlungstipps, die sie garantiert selbst umsetzen können. Dabei nehmen wir uns auch die Zeit, auf die individuellen Hürden im Betrieb einzugehen und finden in der Schulung gemeinsam Praxislösungen dafür. Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn nach der Schulung doch noch Fragen offen sind oder ungeahnte Schwierigkeiten dazukommen.

Die Termine sind begrenzt. Für weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten schreiben Sie uns unter welcome@draxinger-law.de

Das können Sie bei unseren Seminaren erwarten

  • Sie erfahren mit Praxisfällen, wie Sie wirkungsvoll die typischen Fehler bei der Betriebsratsarbeit vermeiden.
  • Sie bekommen Sicherheit und Selbstbewusstsein im Umgang mit dem Thema Arbeitszeit, um später auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
  • Nicht nur theoretisches Wissen: Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für Ihre konkreten Fälle aus dem Betrieb.
  • Bis zum Ziel für Sie da: Auch nach der Schulung stehen wir Ihnen bei Fragen oder Hürden bei der Umsetzung zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bei allen Schulungen können Sie wählen zwischen Inhouse-Schulung, Live-Webinar und aufgezeichnetem Online-Seminar. Sprechen Sie uns an, wir haben garantiert die passende Lösung für jeden Betriebsrat.
  • Betriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat - Sie können darauf vertrauen, dass keine Fremden an den Schulungen teilnehmen. So können wir uns ganz auf Ihre Besonderheiten konzentrieren.
  • Alle Schulungen erfüllen die Voraussetzungen der Freistellungs- und Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gemäß §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG

Wie geht es weiter?

  1. Sie interessieren sich für eine BR-Schulung? Schreiben Sie uns – gern auch schon mit Ihren Terminwünschen, die wir für Sie reservieren.

  2. Wir erstellen Ihnen dann ein unverbindliches und kostenloses Angebot. Selbstverständlich können Sie auf die anwaltliche Verschwiegenheit während der gesamten Kommunikation vertrauen.

  3. Auf Wunsch schicken wir Ihnen passende Vorlagen für einen Betriebsratsbeschluss und die Bestätigung durch den Arbeitgeber.

  4. Sie schicken uns alles unterschrieben zurück und Ihr Termin ist fest gebucht.

Sichern Sie sich jetzt den Termin für eine BR-Schulung: E-Mail an welcome@draxinger-law.de


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