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Wie Vereine und kleine Unternehmen die DSGVO umsetzen müssen

Auch einen Monat nach Inkrafttreten der DSGVO herrscht noch immer Unsicherheit. Während größere Unternehmen mittlerweile größtenteils gut aufgestellt sind, fehlt besonders Vereinen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen oftmals die Zeit und das juristische Fachwissen, die neuen Regelungen richtig umzusetzen.

Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass durch die Informationsflut der vergangenen Wochen die Verunsicherung sogar noch zugenommen hat. Die hohen Bußgelder, die davon abhängen, wie schwer die Verstöße sind, schrecken ab. Verunsicherung entstand auch, weil Unternehmen Einwilligen einforderten, obwohl diese teilweise gar nicht nötig waren.

Ganz überraschend kamen die Änderungen nicht. Denn schon 2016 hat die EU diese Verordnung erlassen.

Nicht nur im Internet, sondern auch bei Fotoaufnahmen auf Veranstaltungen oder Geburtstagslisten müssen Vereine und Unternehmen seit Mai diesen Jahres stärker auf Persönlichkeitsrechte des einzelnen achten. Denn währenddessen boomt ein neues Geschäftsfeld: Abmahnwellen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

Sie sind unsicher, ob die Datenschutz-Bedingungen in Ihrem Verein/Ihrem Unternehmen richtig umgesetzt sind? Draxinger Law arbeitet eng mit einem Datenschutzauditor in Kooperation zusammen. So qualifizieren wir Sie zum selbstständigen Umsetzen der neuen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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