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Vor zwei Jahren verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Danach war der Gesetzgeber gezwungen, diese Geschäftsgeheimnisrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.
Zwischenzeitlich liegt ein entsprechender Regierungsentwurf vor. Das neue Gesetz (Geschäftsgeheimnisgesetz) soll voraussichtlich ab 2019 den Schutz und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen. Zwingende Voraussetzung dieses Geheimnisschutzes ist, dass das Unternehmen sein Geschäftsgeheimnis selbst angemessen geschützt hat und dies auch nachweisen kann. Dies führt Unternehmen zu ähnlichen Umsetzungs- und Dokumentationspflichten, wie sie die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf personenbezogene Daten bereits im Mai 2018 mit sich gebracht hat.
Lesen Sie hier den kompletten Artikel über die Umsetzung der Geschäftsgeheimnisrichtlinie aus der Zeitschrift Offenbacher Wirtschaft, Ausgabe 02/2019: „Pssst! Sind Ihre Geschäftsgeheimnisse gut geschützt?“