Leistungsmessungen als Leistungs- und Verhaltenskontrolle des Arbeitnehmers?
Dezember 2019
Leistungsmessungen sind in den meisten Unternehmen gang und gäbe. Es ist jedoch Aufgabe der Betriebsräte und Arbeitnehmer, immer darauf zu achten, eine unter Aspekten der Prozess- und Qualitätsoptimierung gebotene Messung nicht zur arbeitsrechtlichen Leistungs- und Verhaltensüberwachung der Arbeitnehmer und sonstigen Beschäftigten mutieren zu lassen.