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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner jüngsten Entscheidung das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA - Privacy Shield - gekippt. Das heißt, dass europäische Daten nicht ohne Prüfung in die USA übermittelt werden dürfen. Standardvertragsklauseln sind aber weiterhin gültig.
Diese Entscheidung sorgte in der Politik und Wirtschaft für Wirbel. Denn jetzt ist bereits die zweite Vereinbarung nach dem Safe-Harbor-Abkommen gescheitert.
Im Ausgangsfall hatte der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems Beschwerde eingelegt. In dem Rechtsstreit ging es um Facebook und dessen Datenübertragung von Irland in die USA. Max Schrems forderte die irische Datenschutzbehörde auf, die Datentransfers in gewissen Fällen zu unterbinden. Er begründete dies damit, dass die Datenschutzbestimmungen in den USA im Vergleich zur EU weit weniger restriktiv sind. Facebook sei in den USA verpflichtet, die Daten auch Behörden wie dem FBI oder der NSA zugänglich zu machen, ohne dass die Betroffenen dagegen gerichtlich vorgehen können. Die irische Datenschutzbehörde wandte sich an das höchste irische Gericht, das wiederum den Fall dem EuGH vorlegte.
Die Richter in Luxemburg kippten nunmehr das Datenschutzabkommen Privacy Shield. Die Anforderungen würden den datenschutzrechtlichen Richtlinien nicht mehr genügen, da die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der Betroffenen haben.
Ein Datentransfer in andere Staaten auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln ist im Prinzip weiterhin zulässig. Voraussetzung dafür ist aber ein gleichwertiges Niveau an Datenschutz in den USA.